Erfahren Sie mehr über die OMG.de GmbH

Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Für alle Geschäfte der OMG.de GmbH, im folgenden OMG genannt, gelten nachfolgende Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt OMG nur an, wenn OMG ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen OMG und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§2 Angebote und Vertragsabschluß

Die Angebote der OMG sind freibleibend und unverbindlich. Sofern die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann OMG diese innerhalb von 3 Wochen annehmen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwüfe, selbsterstelle Programme oder Programmanpassungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Nicht eingeschlossen in die OMG Preise ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(5) Der Besteller gerät in Zahlungsverzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung begleicht. OMG bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Zwischenabrechnungen: 
Im Rahmen von Netzwerkinstallationsarbeiten über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen behält sich OMG vor, Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen zu stellen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von OMG angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OMG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von OMG eintreten -, hat OMG nicht zu vertreten. Sie berechtigen OMG die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht nicht.

(3) Für den Fall, daß der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist OMG berechtigt, für den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch des Bestellers kann auf dessen Rechnung von OMG eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

§ 7 Mängelgewährleistung / Schadensersatz

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, das dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein von OMG zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist OMG berechtigt, nach Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
Die bemängelte Kaufsache ist zur Nachbesserung oder Reparatur an OMG zurückzusenden bzw. der Kunde hat die bemängelte Ware zur Nachbesserung durch den OMG Kundendienst bereitzuhalten. Mehrere Nachbesserungsversuche sind möglich. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl einen Preisnachlaß oder Wandelung des Vertrages verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine evtl. verlängerte Gewährleistungsfrist des Herstellers bleibt von dieser Regelung unberührt.

(4) Für normale Abnutzung und Verschleiß der Kaufsache besteht kein Gewährleistungsanspruch. Gleiches gilt für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder übermäßige Beanspruchung wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von OMG nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden oder Teile ausgewechselt werden, die nicht den Originalen entsprechen.

(5) Schadensersatz: Eine weitergehende Haftung von OMG, insbes. für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden oder Dritter, sowie sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sein denn, OMG ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt. In diesem Falle wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) OMG behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. OMG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

(2) Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller OMG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, OMG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den OMG entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern nicht Lizenzen oder Urheberrechte eine solche Veräußerung ausschließen. Dies gilt insbesondere für Softwarelieferungen. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an OMG in Höhe des mit OMG vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung von OMG selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. OMG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für OMG vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, OMG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt OMG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von OMG erworbenen Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, das die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, das der Besteller OMG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für OMG verwahrt.

§9 Softwarelieferungen

(1) Soweit OMG Software erstellt und liefert, dient diese nur zur Nutzung auf einem Gerät des Kunden gemäß Vereinbarung. Für jede Überlassung an Dritte oder Nutzung auf weiteren Geräten ist der vorherige Abschluß eines gesonderten Lizenzvertrages notwendig.

(2) Der Kunde erwirbt insbesondere an von OMG erstellter Software lediglich in Lizenz ein entsprechendes Nutzungsrecht. Bei der Weitergabe der Software an Dritte behält sich OMG ausdrücklich eine Schadensersatzforderung vor.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der OMG Geschäftssitz Gerichtsstand. OMG ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der OMG Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden. 
Für diese Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen unberührt und ist so auszulegen, daß die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen in rechtlich zulässiger Weise möglichst erreicht werden. Gleiches gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken des Vertrages.

§12 Internetdienstleistungen

Für Verträge über Internetdienstleistungen gelten die nachfolgenden "Zusatzbedingungen Internetdienstleistungen". Daneben gelten die AGB der OMG, sofern die Zusatzbedingungen keine Sonderregelung enthalten.

Zusatzbedingungen Internetdienstleistungen

(1) Gegenstand des Vertrages:

Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln den Zugang des Kunden zum globalen Netzverbund Internet über OMG, ggf. die notwendige Unterbringung von Kundengeräten bei OMG sowie die Erbringung von Serviceleistungen durch OMG gegen Entgelt.

(2) Bestandteile der Bedingungen, Leistungsumfang und Ausstattung 


(2.1) Der Kunde erhält einen Zugang zum Internet.


(2.2) Der Weiterverkauf oder die Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch OMG nicht gestattet.


(2.3) OMG übernimmt über Absatz (5) hinaus keinerlei Haftung oder Garantie für irgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Kapazität (weder in qualitativer noch in zeitlicher Hinsicht) bezüglich der Mitbenutzung bzw. Mitnutzbarkeit der Leitungen. Im übrigen haftet OMG nicht für den etwaigen Verlust und/oder die Verstümmelung von Daten im Zusammenhang mit deren Übertragung.


(2.4) Voraussehbare und/oder notwendige Betriebsunterbrechungen werden rechtzeitig dem anderen Vertragspartner bekanntgegeben und - sofern möglich - im voraus abgesprochen.
Zur Wartung von Geräten und Leitungen sind notwendige Betriebsunterbrechungen zu dulden.


(2.5) Der Kunde verpflichtet sich, öffentlich-rechtliche und andere zwingende Vorschriften (z. B. nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetzen) einzuhalten.

(3) Kundengeräte


OMG stellt dem Kunden den notwendigen Raumbedarf bei OMG für die Aufstellung der erforderlichen kundenseitigen (kundeneigenen bzw. vom Kunden bei Dritten gemieteten oder geleasten) Anschlußgeräte i. S. v. Absatz (1) zur Verfügung. OMG übernimmt, insoweit nicht in Absatz (5) abweichend geregelt, keine Haftung für Verschlechterung und Untergang kundeneigener Geräte, Soft- und Firmware, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Alle Kundengeräte müssen den Vorschriften des Bundesamtes für Post und Telekommunikation entsprechen und zum Anschluß zugelassen sein.

(4) Entgelt


(4.1) Die Kosten der Leitungsanbindung vom Kunden zu OMG trägt der Kunde.


(4.2) Die Kosten der Geräteinstallation, der Anbindung an OMG-Geräte sowie der Wartung und Reparatur der Geräte trägt der Kunde.


(4.3) Das Entgelt für die von OMG im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen OMG-Preisliste. Preisänderungen treten jeweils nach Ablauf von drei Monaten ab Ausgabe einer neuen Preisliste in Kraft.


(4.4) Das Entgelt ist ab Inkrafttreten des Vertrages fällig.


(4.5) Das Entgelt für individuelle Dienstleistungen, die der Kunde in Anspruch nimmt, bemißt sich nach dem Angebot oder den in der jeweilig gültigen Preisliste genannten Sätzen.

(5) Haftungsbeschränkung


(5.1) OMG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere haftet OMG nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von OMG Diensten und -Anlagen entstehen. Begründet ein vertragswidriges Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand Ansprüche Dritter gegen OMG, so stellt der Kunde OMG hiervon auch bei Verstoß gegen Absatz (2.5) unverzüglich frei.


(5.2) OMG übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen zum Server, Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

(5.3) Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung beschränkt sich die OMG-Ersatzpflicht auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden. Vorhersehbar ist derjenige Schaden, den OMG oder seine Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die OMG bzw. seine Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatten voraussehen müssen. Die Haftung ist der Höhe nach auf 3/4 der jeweilig vom Kunden jährlich zu bezahlenden Nettovergütung begrenzt.

(5.4) Begründet ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, inbesondere ein Verstoß gegen (2.5), Ansprüche Dritter gegen OMG, so stellt der Kunde OMG hiervon frei. Er ist außerdem verpflichtet, OMG sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Verstöße des Kunden gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze entstehen.

(6) Datenschutzbestimmungen


(6.1) Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt dem jeweiligen Vertragspartner für seinen Zuständigkeitsbereich.


(6.2) Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners auch nach Beendigung der Partnerschaft geheimzuhalten.

(6.3) Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Teledienstunternehmen-Datenschutz-Verordnung (UDSW).


(6.4) OMG ist berechtigt, das Volumen des Datenverkehrs zu protokollieren.
(6.5) OMG ist berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden an staatliche Behörden mitzuteilen, wenn der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz für die Speicherung von rechtswidrigen Inhalten nutzt. In diesem Falle ist OMG auch berechtigt, Inhalte des Kunden zu sperren.

(7) Vertragsdauer, Kündigung


(7.1) Dieser Vertrag tritt zu dem in Absatz (4.4) bestimmten Zeitpunkt, spätestens aber mit Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit Wirkung zum Monatsende von jeder Partei schriftlich bis zum 15. des laufenden Monats gekündigt werden.


(7.2) Unberührt hiervon bleibt das beiderseitige Recht zur außerordentlichen, ggf. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde.
OMG kann den Vertrag insbesondere, z. B. auch außerordentlich und fristlos kündigen, wenn aus nicht von OMG zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sein sollten.


(7.3) OMG kann ferner (u. zw. auch außerordentlich und fristlos) kündigen, falls trotz Abmahnung eine Nutzung der Internet-Leitungen durch den Kunden unter Verletzung öffentlich-rechtlicher und anderer zwingender Vorschriften (z. B. nach den Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetzen) erfolgen.